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Ihre Vorteile:
¹ Das SKODA Diesel-Versprechen gilt, wenn bestimmte Bedingungen der Inanspruchnahme ("Aktionsvoraussetzungen") kumulativ erfüllt sind: Auf Basis der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgeerichts vom 27.02.2018 muss eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Luftreinhalteplans ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge im Bundesgebiet angeordet haben. Das Fahrverbot tritt zeitlich während der esten 48 Monate nach dem datierten Abschluss Kauf- bzw. Leasingvertrages ("Rücknahemzeitraum") über das Fahrzeug ("Erstfahrzeug") sowie räumlich in einer Gemeinde in einem Radius von 100 Kilometern um den melderechtlichen Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Fahrzeughalters in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und muss das Erstfahrzeug umfassen. Das SKODA Diesel-Versprechen muss innerhalb von 30 Tagen ab dem erstmaligen Inkrafttreten des Fahrverbots in Anspruch genommen werden und gilt nur für die bei Erwerb des Erstfahrzeugs vorliegende Halter-Fahrzeug-Kombination (die Festlegung des anspruchsberechtigten Halters und seiner Adresse erfolgt bei Abschluss des Kauf- / Leasingvertrags über das Erstfahrzeug). Aktionsberechtigt sind die folgenden EURO-6-Diesel Fahrzeuge: SKODA Neuwagen sowie SKODA Gebrauchtwagen (nicht älter als 12 Monate ab Erstzulassung bei Abschluss des Kaufvertrages), die beim teilnehmenden SKODA Vertriebspartner innerhalb des Aktionszeitraums vom 01.04.2018 - 31.12.2018 erworben werden. Die Aktion gilt nicht für ausgewählte Sonderzielgruppen.
Bei Vorliegen der Aktionsvoraussetzungen, nimmt der teilnehmende SKODA Vertriebspartner das bei ihm erworbene und vom Fahrverbot betroffene Erstfahrzeug zurück, wenn der Kunde bei diesem SKODA Vertriebspartner ein SKODA Neufahrzeug oder einen SKODA Vorführwagen mit maximal 6 Monaten bzw. 10.000 km Laufzeit zum Zeitpunkt des Kaufvertrags innerhalb des Rücknahmezeitraums erwirbt. Die Rücknahme des Fahrzeugs aus dem Erstgeschäft erfolgt im Wege des Ankaufs durch den SKODA Vertriebspartner zu einem Preis, der dem zum Kaufzeitpunkt zu erwarteten zukünftig gültigen Restwert entspricht (vorbehaltlich von Preiskorrekturen bei Schäden am Erstfahrzeug, die über die normale Abnutzungserscheinungen hinausgehen) und Bestandteil der zwischen dem teilnehmenden SKODA Partner und Fahrzeugkäufer zu schließenden Vereinbarung ist. Die Form der Rückgabe ist abhängig von der Finanzierungsart (Leasing oder Finanzierung über die SKODA Financial Services GmbH, bzw. Barverkauf) und ist ebenfalls Bestandteil der Aktionsvereinbarung.